Wie bekommt mein Kind Frühförderung?

Frühförderung

Frühförderung

Wie bekommen Sie Frühförderung für Ihr Kind?

Hier kurz ein Ablauf beschrieben:
  • Heilpädagogische Frühförderung findet beim Kind zu Hause, in manchen Fällen in der Kita oder in Praxisräumen statt.
  • Frühförderung ist kostenlos für Kinder von 0 Jahren, bis zum Schuleintritt. Es steht dem Kind zu und ist im SGB IX verankert.
  • Der Kinderarzt spricht Sie als Eltern bei Untersuchungen an, Hinweise kommen von z.B. der Erzieherin oder andere Eltern stellen Vergleiche an  „Irgendetwas stimmt nicht!“
  • Sie sind beunruhigt und suchen Hilfe.
  • Evtl. kann hier schon ein Kontakt zur "Freien heilpädagogischen Frühförderstelle" aufgenommen werden. Die Eltern haben das freie Wahlrecht, wer die Frühförderung durchführen soll.
  • Ein Beratungstermin bei Ihnen zu Hause wird vereinbart, Sie kommen mit dem Kind in die Praxis.
  • Sie stellen einen formlosen Antrag auf Frühförderung beim zuständigen Amt  der Eingliederungshilfe. Ein Kurzbericht über die Probleme des Kindes wird geschrieben. Die Kita gibt eine Abschätzung der Entwicklung des Kindes ab.
  • Eine Untersuchung des Kindes, das noch keine Kita besucht, wird durch den  Amtsarzt durchgeführt. Ein Unterstützungsbedarf wurde dort festgestellt.
  • Ein Kind, das eine Kita besucht, wird durch die Kita Erzieherinnen/Leitung bei der Eingliederungshilfe "gemeldet". Die Kita stellt die aufgefallenen Probleme nach einem aufklärendem Elterngespräch dar.   
  • Bei einer Kostenzusage durch die Eingliederungshilfe kann die heilpädagogische Frühförderung beginnen.
  • Bei einer Kostenabsage von der Eingliederungshilfe, kann Einspruch erhoben werden.
  • Die Frühförderung wird meist für ein Jahr genehmigt und kann aber bei Bedarf, durch eine Weiterbewilligung, verlängert werden. Ein Bericht wird durch die Heilpädagogin geschrieben.
  • Hilfestellung bei der Antragsstellung über die "Freie heilpädagogische Frühförderstelle" kann erfolgen.

Viele Eltern fühlen sich wegen der vielen Paragraphen überfordert. Nicht abschrecken lassen. Sie erhalten Hilfe.

Die meisten Eltern haben Angst um ihr Kind, wenn sie die Worte Behinderung oder von Behinderung bedroht lesen. Der Gesetzgeber hat klar definiert, wer eine Berechtigung auf die kostenfreie Frühförderung erhalten darf. Viele der Kinder die Frühförderung erhalten gelten deshalb als von Behinderung bedroht, was sich aber im Verlauf der Förderung verändern kann und ja auch soll. Die meisten Kinder holen einen Entwicklungsrückstand schnell wieder auf.

Die Frühförderung ist grundsätzlich ein mobiles Förderangebot und wird in der jeweiligen Lebenswelt des Kindes, also in der Familie, aber auch in der Kindertageseinrichtung oder auch in der Frühförderstelle angeboten.

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